Herstellung homöopathischer Einzelmittel | |
Der Text ist den Allgemeinen Bestimmungen des Homöopathischen Arzneibuches (HAB) entnommen | |
Urtinktur nach Vorschrift 1 ist eine Mischung gleicher Teile Preßsaft und Ethanol 86%. Die fein zerkleinerten Pflanzen oder Pflanzenteile werden ausgepresst. Der Preßsaft wird sofort mit der gleichen Gewichtsmenge Ethanol 86% gemischt. Die Mischung bleibt mindestens 5 Tage lang bei einer 20 Grad C nicht übersteigenden Temperatur verschlossen und wird dann filtriert.
Potenzierung
die 2. Dezimalverdünnung (D2) aus Flüssige Verdünnungen werden in Gefäßen hergestellt, deren Rauminhalt um mindestens ein Drittel größer ist als die aufzunehmende Flüssigkeitsmenge. Zur Potenzierung wird nach der jeweiligen Vorschrift verdünnt und jedesmal mindestens 10mal kräftig geschüttelt. Für jede Verdünnung muss ein eigenes Gefäß benutzt werden (Mehrglasmethode).
Zubereitungen nach Vorschrift 6 sind homöopathische Verreibungen fester Arzneigrundstoffe mit Lactose als Arzneiträger, sofern nichts anderes angegeben ist. Die Verreibungen werden bis einschließlich der 4. Verdünnung durch Handverreibung hergestellt. Bei der Herstellung einer Verreibung ist die Verreibungszeit und Intensität so zu wählen, dass die Größe der erhaltenen Arzneigrundstoffteilchen der 1. Dezimalverdünnung zu 80% unter 10 µm liegt; kein Arzneigrundstoffteilchen sollte größer sein als 50 µm. Zubereitungen nach Vorschrift 8a sind flüssige Zubereitungen aus Verreibungen nach Vorschrift 6. Zur Herstellung der flüssigen Verdünnung D6 wird 1 Teil der Verreibung D4 in 9 Teilen Wasser gelöst und verschüttelt. Aus 1 Teil dieser Verdünnung wird mit 9 Teilen Ethanol 30% die flüssige Verdünnung D6 durch Verschütteln hergestellt. In gleicher Weise werden die flüssige Verdünnung D7 aus der Verreibung D5 und die flüssige Verdünnung D8 aus der Verreibung D6 hergestellt. Die flüssigen Dezimalverdünnungen werden von D9 an im Verhältnis 1 zu 10 mit Ethanol 43% aus den vorherigen flüssigen Dezimalverdünnungen hergestellt. | |
C4-Homöopathie ist ein Verfahren zur Herstellung von homöopathischen Arzneimitteln, die mindestens bis zu C4 verrieben (und nicht verschüttelt) werden. Die so hergestellten Mittel werden manente Arznei genannt. Im Unterschied zu Hahnemanns Anweisung sind die Arzneimittel der C4-Homöopathie nicht mehr nur bis zur C3-Stufe verrieben, sondern diese „Mittel für die neue Zeit" sind resonant, d.h. unter innerer Beteiligung des Verreibenden, im ersten Schritt bis zur C4-Stufe verrieben (in Ausnahmefällen auch bis zur C5) und dann im zweiten Schritt zur jeweiligen Gesamtpotenzzahl weiterverschüttelt worden. Sie enthalten damit nicht nur die voll entfaltete vitalorganische Kraft (die Cl-Stufe ihrer Kraftentfaltung), wie die herkömmlichen Potenzen, sondern darüber hinaus eine wesentlich feiner und vollständiger zur Entfaltung gebrachte emotional-seelische (die C2-Stufe ihrer Kraftentfaltung) und noch viel mehr mental-geistige Kraft (die C3-Stufe ihrer Kraftentfaltung). Vollkommen neu für die Homöopathie ist ihre in der resonanten C4-Verreibung entfaltete spirituelle Kraft (die C4-Stufe ihrer Kraftentfaltung)! | |
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